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  Aus den Schulden
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Wer seine Stromrechnung nicht zahlt, nicht zahlen kann, bei dem kommt irgendwann der Strom nicht mehr aus der Steckdose.

So ist es für den Verbraucher besonders bitter, wenn der Stromversorger mit einer Liefersperre droht. Selbst bei offensichtlich falschen oder überhöhten Abrechnungen sehen viele Energieunternehmen in der Drohung die Energieversorgung einzustellen den legitimen Weg, an das Geld der Verbraucher zu kommen.

Aber nicht nur dann. Krise, Kurzarbeit, kein Job mehr: Ein Rückgang des Einkommens kann eine Familie schnell in die roten Zahlen bringen. Wenn die Einkommenssituation sich dramatisch ändert, fällt ein finanzielles Konstrukt schnell in sich zusammen. Jeder kann in die Lage kommen

Dem Anbieter ist es egal, wie sehr Sie auf die Energie angewiesen sind. Anbieter halten sich auch nicht an die gesetzlichen Vorlagen.

 


Wir helfen Ihnen mit unserem E-Book weiter und zeigen Ihnen
wie Sie aus der Schuldenfallen rauskommen!!!

Wir beschreiben Ihnen welche Rechte Sie besitzen, welche Stellen Ihnen weiter helfen müssen und wie Sie schnell aus dieser Lage rauskommen.


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In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ist geregelt, wann ein Energieversorger berechtigt ist, die Versorgung einzustellen. § 33 Abs. 2 besagt, dass insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung das Versorgungs-unternehmen berechtigt ist, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt


 

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