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Wer seine
Stromrechnung nicht zahlt, nicht zahlen kann, bei dem
kommt irgendwann der Strom nicht mehr aus der Steckdose.
So ist es für den Verbraucher besonders bitter, wenn der
Stromversorger mit einer Liefersperre droht. Selbst bei
offensichtlich falschen oder überhöhten Abrechnungen
sehen viele Energieunternehmen in der Drohung die
Energieversorgung einzustellen den legitimen Weg, an das
Geld der Verbraucher zu kommen.
Aber nicht nur dann. Krise, Kurzarbeit, kein Job mehr: Ein
Rückgang des Einkommens kann eine Familie schnell in die
roten Zahlen bringen. Wenn die Einkommenssituation sich
dramatisch ändert, fällt ein finanzielles Konstrukt schnell in sich
zusammen. Jeder kann in die Lage kommen
Dem Anbieter ist es
egal, wie sehr Sie auf die Energie angewiesen sind. Anbieter
halten sich auch nicht an die gesetzlichen Vorlagen.

Wir helfen Ihnen
mit unserem E-Book weiter und zeigen Ihnen
wie Sie aus der Schuldenfallen rauskommen!!!
Wir beschreiben Ihnen welche Rechte Sie besitzen,
welche Stellen Ihnen weiter helfen müssen und wie Sie
schnell aus dieser Lage rauskommen.
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In der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von
Tarifkunden (AVBEltV) ist geregelt, wann ein
Energieversorger berechtigt ist, die Versorgung
einzustellen. § 33 Abs. 2 besagt, dass insbesondere bei
Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung
das Versorgungs-unternehmen berechtigt ist, die
Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen
der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der
Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht
besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt
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